Deutsche Umwelthilfe zieht gegen Gasförderung in Borkum vor Gericht
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat Klage gegen die Entscheidung des niedersächsischen Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) eingereicht, die einem niederländischen Öl- und Gaskonzern die Genehmigung für Richtbohrungen unter der deutschen Nordsee erteilt hatte. Diese Genehmigung, die vom LBEG trotz erheblichen Widerstands aus der Bevölkerung und von Umweltverbänden erteilt wurde, wird von der DUH, dem BUND Niedersachsen und der Bürgerinitiative Saubere Luft Ostfriesland angefochten.
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, äußerte sich kritisch über die Entscheidung: „Die Genehmigung für die Bohrungen steht im direkten Widerspruch zu Deutschlands Klimaschutzzielen und gefährdet zudem die Natur auf Borkum. Die Risiken für Luftverschmutzung, Erdbeben und die Zerstörung von Lebensräumen gefährdeter Arten sind zu hoch.“
Sandra Koch, Sprecherin der Bürgerinitiative Saubere Luft Ostfriesland, bemängelte das Fehlen unabhängiger Untersuchungen in Deutschland: „Die Behörden haben sich ausschließlich auf Informationen aus den Niederlanden verlassen, was zu einer unzureichenden Bewertung der Umweltverträglichkeit geführt hat.“
Susanne Gerstner, Landesvorsitzende des BUND Niedersachsen, unterstrich die Bedeutung des Wattenmeers als UNESCO-Welterbe, das durch die geplanten Förderungen bedroht sei. „Es ist unverantwortlich, dass solche Projekte überhaupt in Erwägung gezogen werden, die klar gegen den Schutzstatus des Wattenmeers verstoßen und zudem klimaschädlich sind,“ sagte Gerstner.
Die Vorwürfe gegen die Genehmigung umfassen nicht nur umweltrechtliche, sondern auch wirtschaftliche Bedenken, da die Notwendigkeit der Gasgewinnung in Frage gestellt wird. Die Kläger argumentieren, dass die Gasförderung nicht zur Versorgungssicherheit beiträgt und stattdessen erneuerbare Energiequellen gefördert werden sollten.
Die DUH hat bereits erfolgreich gegen die niederländische Genehmigung geklagt und setzt nun darauf, dass auch die deutsche Genehmigung gerichtlich gekippt wird. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg wird von Umweltschützern und der betroffenen Bevölkerung mit Spannung erwartet.
Text basiert auf einer Pressemitteilung von: Deutsche Umwelthilfe e.V.