Wangerooge ergreift Maßnahmen gegen Wohnraumzweckentfremdung: Satzung beschlossen
Ein bedeutsamer Schritt in Richtung Erhaltung des Wohnraums: In der Ratssitzung vom 19. Dezember wurde in Wangerooge intensiv über die Einführung einer Satzung zur Verhinderung der Zweckentfremdung von Wohnraum debattiert. Die sechs anwesenden Ratsmitglieder stimmten einstimmig für die Umsetzung dieser Satzung, die Peer Behse, Abteilungsleiter des Bau- und Ordnungsamtes der Gemeinde Wangerooge, als wichtiges Instrument im Kampf gegen den Mangel an bezahlbarem Wohnraum auf der Insel bezeichnet.
„Die Zweckentfremdungssatzung gilt für das gesamte Gemeindegebiet der Insel und tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung vorerst für fünf Jahre in Kraft“, erklärt Behse. Die Notwendigkeit einer solchen Regelung wird durch die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt auf Wangerooge unterstrichen. Rieka Beewen, Allgemeine Vertreterin des Bürgermeisters, betont: „Andere Inseln haben uns dies bereits vorgemacht. Wir hoffen, dass diese Satzung dazu beitragen wird, bestehenden Wohnraum zu erhalten und neue Bauprojekte sicherer zu gestalten.“
Das Niedersächsische Zweckentfremdungsgesetz ermöglicht es den Kommunen, Satzungen zu erlassen, die die Zweckentfremdung von Wohnraum unter den Genehmigungsvorbehalt der Kommunen stellen. Das bedeutet, dass eine Genehmigung durch die Gemeindeverwaltung erforderlich wird, wenn Dauerwohnraum in Ferienwohnraum umgewandelt werden soll. Die Satzung kann auf verschiedene Arten von Zweckentfremdung reagieren, sei es die Umwandlung, die Unbrauchbarmachung für Wohnzwecke, die Vermietung als Ferienwohnung, Leerstand oder sogar die Beseitigung von Wohnraum.
„Wir können auf Grundlage dieser Satzung anordnen, dass Wohnraum wiederhergestellt wird. Es besteht eine Auskunftspflicht für Eigentümer, Hausverwalter und deren Beschäftigte“, erklärt Rieka Beewen. In der Ratssitzung wurden anhand von Beispielen die Auswirkungen der neuen Satzung für die Insulanerinnen und Insulaner verdeutlicht.
Wenn beispielsweise jemand ein Einfamilienhaus auf der Insel erbt, das bisher ausschließlich als Dauerwohnraum diente, gibt es mehrere Möglichkeiten. Der Erbe kann das Haus als Dauerwohnraum verkaufen oder vermieten. Wenn er das Haus künftig als Ferienhaus nutzen möchte, ist eine Genehmigung durch die Verwaltung erforderlich. „Die Zweckentfremdungssatzung kann rein rechtlich nicht zwischen Zweit- oder Dauerwohnen unterscheiden, sehr wohl aber Ferienwohnen verhindern, wo vorher Dauerwohnraum war“, betont Peer Behse.
Die Satzung berührt jedoch nicht diejenigen Insulanerinnen und Insulaner, die bereits Ferienwohnungen in ihren Häusern integriert hatten und diese nun selbst nutzen. Hier besteht kein Handlungsbedarf. „Handeln können wir nun aber endlich, wenn bei Neubauten Dauerwohnraum per Baulast gesichert worden ist. Wenn jemand den per Baulast gesicherten Dauerwohnraum als Ferienwohnung nutzt oder Leerstand herbeiführt, so können wir die Wiederherstellung des Wohnraums fordern“, erklärt Peer Behse abschließend. Der Beschluss über diese Satzung zum Jahresende sendet ein deutliches Signal für den Schutz und die Wiederherstellung von Dauerwohnraum auf Wangerooge.
Pressemitteilung von: Gemeinde Nordseeheilbad Wangerooge