Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) leitet ein Eilverfahren gegen die Hauptbetriebsplanzulassung des niedersächsischen Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) zur Fortsetzung der Ölförderung auf der Bohrinsel Mittelplate im UNESCO-Weltnaturerbe Wattenmeer ein. Grund ist die ausstehende FFH-Verträglichkeitsprüfung, die für ein sensibles Ökosystem wie das Wattenmeer nach deutschem und europäischem Naturschutzrecht vorgeschrieben ist. Aus Sicht der DUH ist die Ölförderung deswegen rechtswidrig. Ziel des Eilverfahrens ist ein sofortiger Förderstopp, bis die notwendigen Prüfungen abgeschlossen sind.
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Wir nehmen nicht hin, dass die gesetzlichen Schutzvorgaben seit Jahren ignoriert werden. Das Wattenmeer ist ein einzigartiger Lebensraum, der nicht für kurzfristige wirtschaftliche Interessen geopfert werden darf. Mit unserer Klage schützen wir die einzigartige Artenvielfalt vor Ort, von Seehunden über Schweinswale bis hin zu den wertvollen Seegraswiesen. Sie setzt ein deutliches Zeichen, dass die Natur auch in Schutzgebieten wirklich geschützt werden muss, auch vor der fossilen Industrie.“
Die unzureichend geprüfte Ölförderung von der überalterten Ölplattform stellt ein erhebliches Risiko für die geschützten Arten und Lebensräume des Wattenmeeres dar. Schiffsverkehr, Bohrungen und mögliche Betriebsunfälle könnten das Ökosystem irreversibel schädigen. Zudem steht das Projekt im Widerspruch zu den verpflichtenden Klimazielen, so die DUH.
Constantin Zerger, DUH-Leiter Energie und Klimaschutz: „2024 wird das erste Jahr sein, in dem wir das 1,5-Grad-Limit global überschreiten. Trotzdem tun fossile Konzerne so, als könnte ihr Geschäft unverändert weitergehen. Neue fossile Projekte dürfen nicht mehr begonnen werden. Wir müssen Schritt für Schritt aus der bestehenden Öl- und Gasförderung aussteigen. Klimapolitisch kann Deutschland seine internationale Glaubwürdigkeit nur behalten, wenn die Nordsee und das UNESCO-Weltnaturerbe Wattenmeer so schnell wie möglich fossilfrei werden.“
Erst im Mai 2024 hatte die schleswig-holsteinische Landesregierung dem Druck von Umweltverbänden und des UNESCO-Komitees nachgegeben und die beantragte Erweiterung der Ölförderung Mittelplate abgelehnt sowie das Ende der Ölförderung im Wattenmeer für 2041 beschlossen.
Pressemeldung von DUH