Erfolg gegen Gasbohrungen vor Borkum: Gericht gibt in letzter Minute Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe statt
Erneut hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) die Zerstörung von Riffen und damit die geplanten Gasbohrungen vor Borkum gerichtlich gestoppt: Das Verwaltungsgericht Oldenburg gab heute einem Eilantrag statt, den die DUH gegen die Genehmigung eines Seekabels gestellt hatte. Die DUH hatte zuvor mit Unterstützung des BUND Niedersachsen und der Bürgerinitiative Saubere Luft Ostfriesland Klage eingereicht. Der Bau des Seekabels sollte schon am Freitag starten und ist nach Angaben des Gaskonzerns One-Dyas eine notwendige Voraussetzung für den Betrieb der Bohrinsel vor Borkum. Auch für die in den Niederlanden erteilte Genehmigung ist das Seekabel eine wichtige Voraussetzung.
One-Dyas hatte gegenüber dem Gericht behauptet, dass bei einem verzögerten Baubeginn mit monatlichen Verlusten von 20 Millionen Euro zu rechnen sei. Das Gericht stellte dagegen klar, dass die wirtschaftlichen Interessen des Konzerns die gesetzlichen Anforderungen an den Schutz der gefährdeten Riffe nicht aufheben. DUH, BUND Niedersachsen und Bürgerinitiative Saubere Luft Ostfriesland fordern die Landesregierung Niedersachsen sowie die Bundesregierung nun auf, das umstrittene Gasförderprojekt ganz abzusagen.
Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz der DUH: „Erneut konnten wir uns im Eilverfahren gegen den Konzern One-Dyas durchsetzen. Dies ist ein großer Sieg für Meeres- und Klimaschutz. Das Urteil ist unmissverständlich: Die wirtschaftlichen Interessen des Konzerns sind kein Freibrief für Umwelt- und Naturzerstörung in der Nordsee. Bei den geplanten Gasbohrungen vor Borkum geht es aber auch um die Glaubwürdigkeit Deutschlands in Sachen Klimaschutz. Diese darf nicht für die Profitinteressen eines einzelnen Konzerns aufs Spiel gesetzt werden. Nicht nur die Landesregierung Niedersachsen, auch die Bundesregierung muss dies erkennen und dieses Projekt absagen.“
Susanne Gerstner, Vorstandsvorsitzende des BUND Niedersachsen: „Die heutige Gerichtsentscheidung ist ein wichtiges Signal für den Schutz des einmaligen Ökosystems Wattenmeer. Erst vor wenigen Tagen hat das UNESCO-Welterbekomitee mit einer Rüge an Deutschland deutlich gemacht, dass die zunehmende industrielle Nutzung des Wattenmeers mit dem Welterbestatus des internationalen Schutzgebietes nicht vereinbar ist. Das unsägliche Vorhaben zur Gasgewinnung von One-Dyas und das damit verbundene, geplante Seekabel muss geradezu als Provokation gegenüber dem World Heritage Commitee gewertet werden. Wir fordern Land und Bund dringend auf, endlich von diesem klima- und naturzerstörenden Vorhaben abzulassen!“
Bernd Meyerer, Sprecher der Bürgerinitiative Saubere Luft Ostfriesland: „Die Genehmigung wurde unter falschen Voraussetzungen erlassen. In der Umweltverträglichkeitsprüfung ging man noch davon aus, dass es dort keine benthischen Lebensgemeinschaften von herausragender Bedeutung gibt. Doch mittlerweile ist klar: Hier gibt es wertvolle unter gesetzlichem Schutz stehende Steinriffe. Das heutige Urteil schützt diese seltenen Riffe nun vorerst vor der sicheren Zerstörung. Wir hoffen stark, dass im Hauptverfahren festgestellt wird, dass One-Dyas das Recht zur Zerstörung dieses Riffes nicht wie in der bisherigen Genehmigung festgehalten einfach mit einer Kompensationszahlung von sieben Euro pro Quadratmeter erkaufen kann.“
Am Wochenende werden Fridays for Future gemeinsam mit vielen Umweltverbänden auf Borkum demonstrieren, um die niedersächsische Landesregierung aufzufordern, das Projekt endgültig abzusagen. Die DUH beteiligt sich daran und wird ebenfalls vor Ort sein.
Hintergrund:
Der Öl- und Gaskonzern One-Dyas plant, in der Nordsee ein Gasfeld zu erschließen, das je zur Hälfte unter der deutschen und niederländischen Nordsee liegt. Nachdem die DUH die niederländische Genehmigung für die Bohrungen im April bereits vor Gericht gekippt hatte, erteilte das zuständige Ministerium nach der Wahl von Geert Wilders plötzlich eine neue Genehmigung. Die Genehmigung der Bohrungen auf deutscher Seite durch das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) steht bislang noch aus.
Am 19. Juli 2024 erteilte der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) naturschutzrechtliche Befreiungen für die geschützten Gebiete und ermöglichte damit den Sofortvollzug der Genehmigung für den Bau eines Seekabels zur Versorgung der Gasbohrplattform mit Strom. Die Verhandlung im Hauptverfahren steht nach der heutigen Entscheidung noch aus.
Pressemeldung von DUH