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Vorhaben der ONE-Dyas B.V. in der Nordsee – Richtbohrungen und Gasförderung im deutschen Sektor der Nordsee: LBEG stimmt beantragtem Sofortvollzug zu

Olav von Olav
2. September 2025
in Niedersächsische Küste
Vorhaben der ONE-Dyas B.V. in der Nordsee - Richtbohrungen und Gasförderung im deutschen Sektor der Nordsee: LBEG stimmt beantragtem Sofortvollzug zu

Heute hat das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) für den Planfeststellungsbeschluss zum Vorhaben der niederländischen Firma ONE-Dyas B.V. „Richtbohrungen von der Plattform N05-A in den deutschen Sektor der Nordsee einschließlich der Erdgasförderung im deutschen Hoheitsgebiet“ den beantragten Sofortvollzug angeordnet.

Mit dieser Entscheidung kommt das LBEG dem überwiegenden öffentlichen Interesse an einer sicheren Energieversorgung nach. Außerdem kommt das Landesamt mit seiner Entscheidung dem Rechtsanspruch des Unternehmens nach, das für eine sinnvolle und effektive Umsetzung des Gesamtprojekts eine sofortige Vollziehbarkeit beantragt hat.

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Das niederländische Unternehmen ONE-Dyas fördert im Testbetrieb bereits Erdgas aus der Lagerstätte im niederländisch-deutschen Grenzgebiet. Für den deutschen Teil des Vorhabens hatte das LBEG vor gut einem Jahr, am 13. August 2024, nach umfangreicher und sorgfältiger Prüfung den Planfeststellungsbeschluss erlassen. Die Entscheidung ist allerdings beklagt worden. Im Beschluss ist festgelegt, dass Bohrungen in einer Tiefe von mindestens 1.500 Metern unter dem Meeresgrund in deutsches Hoheitsgebiet eintreten dürfen und dass durch diese Bohrungen anschließend Erdgas gefördert werden darf. Diese sogenannten Richtbohrungen verlaufen im deutschen Hoheitsgebiet nicht senkrecht und durchstoßen nicht den Meeresgrund. Vielmehr verlaufen sie in einer Tiefe von bis zu 4.000 Metern, also im tiefen Erdreich unterhalb des Meeresgrundes, zunächst bogenförmig und schließlich nahezu horizontal. Die Erdgasförderplattform N05-A steht auf niederländischem Hoheitsgebiet, etwa 23 Kilometer nordwestlich der Insel Borkum.

Durch die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 11. August ist die Verlegung eines Stromkabels vom Offshore-Windpark Riffgat zur bereits errichteten Erdgasförderplattform N05-A zugelassen. Bereits Anfang Juli hatte die Bundesregierung dem Abschluss eines Unitarisierungsabkommens mit dem Königreich der Niederlande über die Erschließung der grenzüberschreitenden Erdgaslagerstätte zugestimmt, das mittlerweile auch unterzeichnet ist. „Durch diese rechtlichen und politischen Entscheidungen ist jetzt eine neue Situation entstanden – auch im Hinblick auf den von ONE-Dyas beantragten Sofortvollzug für den Planfeststellungsbeschluss“, erklärt LBEG-Präsident Carsten Mühlenmeier.

Siehe auch  Der Bremer Roland

In seiner Begründung für den Sofortvollzug hebt das LBEG das überwiegende öffentliche Interesse an einer sicheren Energieversorgung hervor, dem die beantragte Erdgasförderung dient. Wegen der unsicheren weltpolitischen Lage sei es im Interesse einer sicheren Energieversorgung geboten, die Abhängigkeit von Erdgasimporten aus Regionen außerhalb der Europäischen Union zu verringern. Derzeit seien sowohl die Industrie als auch die Bevölkerung von fossilen Rohstoffen abhängig, mehr als die Hälfte der Haushalte in Deutschland würden laut statistischem Bundesamt noch mit Erdgas beheizt. Trotz des beschleunigten Ausbaus der erneuerbaren Energien sei der Verzicht auf fossile Energieträger zurzeit noch nicht möglich. Somit leiste das beantragte Vorhaben einen Beitrag zur sicheren Energieversorgung in Deutschland.

Pressemitteilung von: Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie

Tags: ErdgasförderungInfoLBEGPlanfeststellungsbeschlussRichtbohrungen
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